Corona-Lockdown Part 2 - Die Fortsetzung.....

Corona-Lockdown Part 2 - Die Fortsetzung.....

Gesamtvorstand 31.10.2020

Im November bleiben die Sportanlagen dicht....

Liebe Mitglieder,

Liebe Berglöwen/innen,

die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) wurde gestern veröffentlicht und bestätigt die vorab von der Bundesregierung, Landesregierung und vom Fußballverband verhängten Pause im November. Neben dem Spielbetrieb ist auch jeglicher Trainingsbetrieb seitens der Behörden im November untersagt. Wir alle sind von der Sondersituation betroffen und müssen nun das beste daraus machen. Damit uns im November aber nicht langweilig wird, werden wir bestimmt ein paar schöne Artikel für euch zaubern können. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. :-)

Bitte haltet euch alle an die neuen Regelungen, sodass wir uns bald wieder auf dem Platz treffen können.

Bleibt gesund!

Huja die Berglöwen!

 

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf

 

Einstellung Sportbetrieb und Schließung Sportanlagen ab 02.11.2020

Die neuen Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellen uns alle vor großen Herausforderungen und verlangen erneut viel von den Sportlerinnen und Sportlern, Funktionsträgern und im Sport Tätigen ab.

Dennoch gilt es, die Vorgaben zu erfüllen und die Regelungen der im Anhang beigefügten Coronaschutzverordnung zu beachten und umzusetzen.

 Daher gelten ab dem 02.11.2020 für Herten folgende Regelungen:

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in ALLEN öffentlichen UND privaten Sportanlagen,

Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig => Alle städtischen Sportanlagen

(Plätze, Hallen …) einschließlich der Freizeitanlage Westerholt sind ab dem 02.11.2020 bis mindestens 30.11.2020 geschlossen!

  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Umkleiden durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig. => Ausnahmebeispiel:

nur eine einzige Person darf z. B. das Vereinsheim reinigen, aufräumen oder wichtige Unterlagen aus dem Geschäftszimmer holen

 

 

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